Ein Gericht in Schleswig-Holstein hat entschieden, dass jemand, der keinen Fahrradhelm trägt, im Falle eines Unfalls selbst schuldig ist.Die Klägerin ist eine Frau, die nach einem Fahrradunfall noch immer an den Folgen leidet.Damals hat eine Autofahrerin die Tür ohne auf Radfahrer zu achten geöffnet.Ihre Reaktion konnte die Radfahrerin nicht mehr verhindern und sie ist gefallen und hat sich am Kopf verletzt.Die Verletzungen waren sehr schwer und die Frau hat zwei Monate im Krankenhaus verbracht.Die Radfahrerin hat in jenem Unfall auf den Helm verzichtet.So übernimmt sie einen Teil der Verantwortung für die Folgen.Über eine Helmpflicht für Radfahrer diskutiert man immer wieder.Weniger als 50 Prozent der Erwachsenen tragen einen Helm,der Kopfverletzungen verhindern könnte
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